Ein unbesetzter Büroarbeitsplatz mit Stühlen vor einem hellen Fenster bei grellem Tageslicht.

Hitze am Arbeitsplatz: Was ab 26, 30 und 35 Grad gilt

Von der Redaktion Idee Butik · Stand: 14. August 2026

Steigt die Lufttemperatur am Arbeitsplatz, gelten abgestufte Vorgaben für den Hitzeschutz. Ab mehr als 26 Grad soll der Arbeitgeber handeln, oberhalb von 30 Grad sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Räume mit mehr als 35 Grad sind ohne besonderen Schutz grundsätzlich nicht als Arbeitsräume geeignet. Ein automatisches Recht auf „Hitzefrei“ entsteht daraus jedoch nicht.

Diese Temperaturstufen nennt die ASR A3.5

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Anforderungen an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen.

Temperaturstufe Betriebliche Konsequenz
Mehr als 26 °C Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Besondere Belastungen und gefährdete Beschäftigte sind zu berücksichtigen.
Mehr als 30 °C Wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Wärmebelastung sind erforderlich.
Mehr als 35 °C Der Raum ist ohne besondere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Entscheidend ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum, nicht allein das persönliche Wärmeempfinden. Die ASR ist zudem keine starre Freigabegrenze: Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen und den Schutz an Tätigkeit, Raum, Arbeitsdauer und gesundheitliche Risiken anpassen.

Welche Schutzmaßnahmen im Betrieb infrage kommen

Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Arbeitsplatz ab. Typische Maßnahmen sind:

  • Jalousien oder andere Sonnenschutzeinrichtungen frühzeitig schließen
  • Räume morgens oder während kühler Nachtstunden lüften
  • unnötige Wärmequellen wie Geräte oder Beleuchtung reduzieren
  • Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene es erlauben
  • geeignete Getränke bereitstellen
  • Arbeitszeiten, Pausen oder körperlich belastende Tätigkeiten in kühlere Stunden verlegen

Oberhalb von 30 Grad genügt es nicht, Maßnahmen nur anzukündigen. Sie müssen die Belastung tatsächlich mindern. Bei mehr als 35 Grad können beispielsweise technische Kühlung, Entwärmungsphasen oder persönliche Schutzausrüstung notwendig werden.

Was Beschäftigte bei zu großer Hitze tun können

Beschäftigte sollten die gemessene Temperatur und konkrete Beschwerden dokumentieren und ihre Führungskraft oder die zuständige Arbeitsschutzstelle informieren. Auch Betriebsrat, Personalrat, Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit können einbezogen werden.

Den Arbeitsplatz eigenmächtig zu verlassen, ist regelmäßig keine sichere rechtliche Lösung. Stattdessen sollte der Arbeitgeber zunächst Gelegenheit erhalten, die Gefährdung zu prüfen und wirksame Maßnahmen umzusetzen. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist die Arbeit zu unterbrechen und medizinischer Rat einzuholen.

Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen lohnt außerdem ein Blick auf die regionalen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes. Amtliche Hitze- und Wetterwarnungen helfen dabei, Fahrten, Pausen, Sonnenschutz und körperlich anstrengende Arbeiten für die betroffene Region zu planen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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