Von 2,00 Euro Preisvorteil bleiben bei einem Tankumweg schnell nur 0,92 Euro übrig. So fällt eine ausdrücklich hypothetische Rechnung mit 40 Litern, fünf Cent Preisunterschied und zehn zusätzlichen Kilometern aus. Für Autofahrer in Deutschland zählt deshalb die Ersparnis nach Abzug der Zusatzfahrt. Zeitaufwand und weitere Fahrzeugkosten kommen noch dazu.
Autor und Herausgeber: Redaktion Idee Butik.
Wie Sie die Ersparnis nach dem Umweg berechnen
Die Rechnung beginnt mit zwei Größen: dem Preisunterschied je Liter und der Menge, die Sie tatsächlich tanken werden. Multiplizieren Sie beide Werte, erhalten Sie den Preisvorteil beim Kraftstoffkauf. Die Tankgröße Ihres Autos ist dafür unerheblich, wenn Sie den Tank nur teilweise füllen.
Anschließend berechnen Sie, wie viel Kraftstoff die gesamte Zusatzstrecke verbraucht. Dafür multiplizieren Sie die zusätzlichen Kilometer mit dem Verbrauch in Litern je 100 Kilometer und teilen das Ergebnis durch 100. Multipliziert mit einem angenommenen Kraftstoffpreis ergibt das die zusätzlichen Kraftstoffkosten.
Die beiden Rechenschritte lassen sich so zusammenfassen:
- Preisvorteil = Preisunterschied je Liter × tatsächlich getankte Liter.
- Zusätzliche Kraftstoffkosten = Zusatzkilometer × Verbrauch ÷ 100 × angenommener Literpreis.
- Verbleibende Ersparnis = Preisvorteil − zusätzliche Kraftstoffkosten.
Ein positives Ergebnis bedeutet zunächst nur, dass der Preisvorteil den zusätzlichen Kraftstoffverbrauch übersteigt. Ob sich die Fahrt insgesamt lohnt, hängt außerdem von Ihrer Zeit und den weiteren Kosten des Autos ab. Ein knappes Plus kann bereits durch kleine Abweichungen bei Strecke oder Verbrauch verschwinden.
Hypothetisches Beispiel: Aus 2,00 Euro werden 0,92 Euro
Alle folgenden Zahlen sind reine Annahmen, keine aktuellen Zapfsäulenpreise und keine aktuellen ADAC-Messwerte. Angenommen, Sie möchten 40 Liter tanken. Eine andere Tankstelle bietet denselben geeigneten Kraftstoff für 0,05 Euro je Liter weniger an, verursacht aber insgesamt zehn zusätzliche Kilometer.
Für die Zusatzfahrt setzen wir einen Kraftstoffverbrauch von sechs Litern je 100 Kilometer und einen Kraftstoffpreis von 1,80 Euro je Liter an. Daraus ergibt sich diese Rechnung:
| Größe | Hypothetischer Wert oder Rechnung |
|---|---|
| Tatsächlich getankte Menge | 40 Liter |
| Preisunterschied je Liter | 0,05 Euro |
| Bruttoersparnis beim Tanken | 40 × 0,05 Euro = 2,00 Euro |
| Gesamte Zusatzstrecke | 10 Kilometer |
| Angenommener Kraftstoffverbrauch | 6 Liter je 100 Kilometer |
| Kraftstoff für die Zusatzfahrt | 10 × 6 ÷ 100 = 0,60 Liter |
| Angenommener Kraftstoffpreis | 1,80 Euro je Liter |
| Zusätzliche Kraftstoffkosten | 0,60 × 1,80 Euro = 1,08 Euro |
| Verbleibende Ersparnis | 2,00 − 1,08 Euro = 0,92 Euro |
Die günstigere Tankstelle bringt unter diesen Annahmen einen kleinen finanziellen Vorteil beim Kraftstoff. Die 0,92 Euro sind jedoch vor Zeitaufwand und weiteren Fahrzeugkosten gerechnet. Schon eine längere tatsächliche Strecke oder ein höherer Verbrauch verringert diesen Restbetrag.
Welche Kilometer wirklich zur Zusatzstrecke gehören
Entscheidend ist die Differenz zwischen zwei vollständigen Wegen: Ihrer Fahrt mit der näheren Tankstelle und Ihrer Fahrt mit der günstigeren Tankstelle. Liegt die günstigere Station fünf Kilometer entfernt und fahren Sie ausschließlich zum Tanken hin und zurück, können daraus zehn zusätzliche Kilometer werden.
Sind Sie ohnehin unterwegs, zählt dagegen nur der zusätzliche Weg gegenüber Ihrer geplanten Route. Eine Tankstelle nahe dem Arbeitsweg kann deshalb trotz größerer Entfernung von zu Hause einen kleinen Umweg verursachen. Die Entfernung auf der Karte allein beantwortet die Kostenfrage nicht.
Berücksichtigen Sie auch Zufahrten, Einbahnstraßen und die Rückkehr auf Ihre ursprüngliche Route. Bei einer Fahrt durch Stadtverkehr kann der tatsächliche Verbrauch vom gewohnten Durchschnitt abweichen. Nutzen Sie für die Rechnung einen plausiblen Verbrauch für diese Strecke und prüfen Sie bei knappem Ergebnis auch eine etwas höhere Annahme.

Ab welcher Tankmenge der Preisvorteil die Fahrt deckt
Die Mindestmenge für den reinen Kraftstoffausgleich erhalten Sie, indem Sie die zusätzlichen Kraftstoffkosten durch den Preisunterschied je Liter teilen. Im Beispiel sind das 1,08 Euro geteilt durch 0,05 Euro: 21,6 Liter. Bei dieser Menge gleichen sich Preisvorteil und zusätzliche Kraftstoffkosten rechnerisch aus.
Tanken Sie unter denselben Annahmen weniger als 21,6 Liter, kostet der Umweg bereits beim Kraftstoff mehr, als Sie an der Zapfsäule sparen. Oberhalb dieser Menge entsteht ein rechnerisches Plus. Zeit und weitere Fahrzeugkosten sind an dieser Schwelle weiterhin nicht berücksichtigt.
Auch die maximale Zusatzstrecke lässt sich abschätzen. Im Beispiel kostet ein zusätzlicher Kilometer rechnerisch 0,108 Euro Kraftstoff. Die Bruttoersparnis von 2,00 Euro wäre nach rund 18,5 Zusatzkilometern vollständig aufgebraucht. Diese Entfernung ist keine Empfehlung, sondern lediglich die rechnerische Grenze unter den gewählten Annahmen.
Zeitaufwand und weitere Kosten verändern die Entscheidung
Ein Umweg beansprucht mehr als Kraftstoff. Zusätzliche Fahrzeit, eine mögliche Warteschlange und die Einfahrt zur Tankstelle können aus einer kurzen Strecke eine längere Unterbrechung machen. Wie viel Ihnen diese Zeit wert ist, lässt sich nicht pauschal festlegen.
Wenn Sie Ihre Zeit in die Rechnung aufnehmen möchten, können Sie einen persönlichen Stundenwert ansetzen. Multiplizieren Sie die zusätzlichen Minuten mit diesem Wert und teilen Sie durch 60. Ziehen Sie das Ergebnis von der verbleibenden Ersparnis ab. Ohne Geldwert können Sie auch eine persönliche Grenze für zusätzliche Minuten festlegen.
Hinzu kommen streckenabhängige Fahrzeugkosten, etwa für Reifenverschleiß, Wartung und kilometerbedingten Wertverlust. Ihre Höhe hängt vom Fahrzeug und seiner Nutzung ab. Für eine genauere Rechnung eignet sich ein eigener Kostenansatz je Zusatzkilometer, der ausschließlich Kosten enthält, die durch die zusätzliche Fahrt entstehen.
Achten Sie dabei auf Doppelzählungen: Enthält Ihr Kilometerkostensatz bereits Kraftstoff, dürfen Sie die Kraftstoffkosten nicht ein zweites Mal abziehen. Fixkosten, die unabhängig vom Tankumweg ohnehin anfallen, sollten ebenfalls nicht vollständig dieser einzelnen Entscheidung zugerechnet werden.
Gemeldete Preise helfen beim Vergleich, die Zapfsäule entscheidet
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist beim Bundeskartellamt angesiedelt und stellt Kraftstoffpreisdaten für Verbraucher-Informationsdienste bereit. Der ADAC bietet ebenfalls Verbraucherinformationen zu Kraftstoffpreisen und zum Tanken. Solche Informationen können bei der Auswahl einer Tankstelle helfen.
Gemeldete Preise und der Preis an der Zapfsäule können jedoch voneinander abweichen. Prüfen Sie deshalb vor dem Tanken den tatsächlichen Preis für die richtige Kraftstoffsorte an der gewählten Säule. Ein zuvor berechneter Vorteil gilt nur, wenn der zugrunde gelegte Preisunterschied tatsächlich besteht.
Vergleichen Sie außerdem dieselbe Kraftstoffsorte und rechnen Sie mit Ihrer realistischen Tankmenge. Ein günstigerer angezeigter Preis für ein anderes Produkt ist kein passender Vergleich. Bei kleiner Restersparnis kann schon ein geringerer tatsächlicher Preisunterschied das Ergebnis drehen.
Für Ihre nächste Tankentscheidung reichen zunächst vier Angaben: geplante Liter, Preisunterschied, gesamte Zusatzkilometer und plausibler Verbrauch. Berechnen Sie daraus den verbleibenden Vorteil, wägen Sie die zusätzliche Zeit ab und kontrollieren Sie unmittelbar vor dem Tanken den Preis an der Zapfsäule.
Quelle: Bundeskartellamt
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Quellenprüfung So wurde gerechnet
Die Rechnung verwendet ausdrücklich angenommene Preise und berücksichtigt zunächst nur den Preisvorteil und den Kraftstoffverbrauch der gesamten Zusatzstrecke.
- Die Preisersparnis basiert auf der tatsächlich getankten Menge.
- Die Zusatzstrecke umfasst alle zusätzlichen Kilometer gegenüber der Vergleichsroute.
- Zeitaufwand und weitere Fahrzeugkosten sind in den 0,92 Euro nicht enthalten.
- Der tatsächliche Literpreis muss vor dem Tanken an der Zapfsäule geprüft werden.
- Quelle
- Bundeskartellamt
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-08 09:15
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