Ein Bündel gelber Glasfaserkabel, die mit weißen Kunststoffklemmen in einem Serverschrank befestigt sind.

Darmstadts KI-Campus rückt näher – Folgen für Eberstadt

Von der Redaktion Idee Butik · Stand: 27. August 2026

Im Westen Eberstadts, zwischen Marienburgstraße und Industriestraße, soll ein Campus für digitale Infrastruktur und Künstliche Intelligenz entstehen. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschloss am 26. August 2026, dafür den Bebauungsplan E 58 aufzustellen.

Der Beschluss eröffnet das Planverfahren und schafft noch keine Baugenehmigung. Für Anwohner beginnt damit eine Phase, in der die vorgesehene Bebauung, ihre Einbindung in das gewerblich geprägte Umfeld und mögliche Auswirkungen genauer bestimmt werden müssen.

Der neue Plan soll einen ganzen Infrastrukturcampus ermöglichen

Der Bebauungsplan E 58 soll die rechtliche Grundlage für ein Rechenzentrum beziehungsweise einen Campus für digitale Infrastruktur und KI schaffen. Vorgesehen sind außerdem technische Nebenanlagen, Erschließungsflächen, Grünstrukturen und weitere gewerbliche Nutzungen.

Wie groß der Campus werden könnte, bleibt in der Mitteilung offen. Angaben zur Grundstücksfläche, Gebäudehöhe, Rechenleistung, Zahl der Baukörper oder zu einem möglichen Baustart nennt die Stadt bislang nicht. Der Aufstellungsbeschluss beschreibt deshalb zunächst den planerischen Rahmen, nicht die endgültige Ausführung.

Stadtplanungsdezernent Paul Georg Wandrey begründet das Vorhaben mit dem wachsenden Bedarf an leistungsfähigen Rechenzentren. Sie seien für Digitalisierung, öffentliche Daseinsvorsorge und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft in der Region relevant. „KI und Rechenleistung sind wichtige Zukunftstechnologien“, erklärte Wandrey.

Das Gelände liegt zwischen Wohnen, Bahn, A 5 und Wald

Das Plangebiet befindet sich in einem überwiegend gewerblich genutzten Teil des westlichen Eberstadts. In seiner näheren Umgebung liegen jedoch auch Wohnnutzungen, die Justizvollzugsanstalt Darmstadt, eine Bahnstrecke, die Bundesautobahn A 5 und Waldflächen.

Diese Nachbarschaft macht die konkrete Ausgestaltung für Eberstadt entscheidend. Im weiteren Verfahren muss sichtbar werden, wie Gebäude, technische Anlagen, Zufahrten und Grünbereiche auf dem Gelände angeordnet werden. Die städtische Mitteilung enthält noch keine bezifferten Angaben zu zusätzlichem Verkehr, Betriebsgeräuschen oder anderen Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen.

Auch die genaue Distanz geplanter Anlagen zu den Wohnbereichen geht aus dem veröffentlichten Text nicht hervor. Bewohner können deshalb aus dem jetzigen Beschluss noch nicht ableiten, welche Veränderungen in ihrem unmittelbaren Umfeld tatsächlich zu erwarten sind.

Darmstadts KI-Campus rückt näher – Folgen für Eberstadt

Abwärme bietet eine Chance, konkrete Zusagen fehlen noch

Die Stadt verfolgt das Ziel, das Rechenzentrum nach dem bei der späteren Bauantragstellung aktuellen Stand der Technik zu errichten und ressourcen- sowie energieeffizient zu betreiben. Eine zentrale Rolle soll dabei die im Betrieb entstehende Abwärme spielen.

Diese Wärme soll nach den bisherigen Absichten zu einer sicheren, kostengünstigen und nachhaltigen Versorgung im Umfeld beitragen. Der Vorhabenträger unterstützt laut Stadt das Ziel, dieses Potenzial möglichst umfassend zu erschließen. Noch offen bleiben jedoch Reichweite, technische Anbindung, mögliche Abnehmer, Preise und Zeitplan einer solchen Wärmenutzung.

Das Projekt fließt zugleich in das städtische Ansiedlungskonzept für Rechenzentren ein, das derzeit erarbeitet wird. Damit soll der Standort nicht isoliert betrachtet, sondern in die übergeordnete Darmstädter Planung für weitere Rechenzentren eingeordnet werden.

Warum der Bebauungsplan von 1982 nicht ausreicht

Der räumliche Geltungsbereich des E 58 überschneidet sich mit dem seit dem 30. Juni 1982 rechtskräftigen Bebauungsplan E 18.1 „Marienburg-/Industriestraße Nord“. Dessen Vorgaben lassen das geplante Vorhaben nach Angaben der Stadt nicht zu: Die zulässige bauliche Dichte und Bauweise passen nicht zum vorgesehenen Campus, zudem sind die bestehenden Baufelder zu klein dimensioniert.

Im Südosten soll der neue Plan außerdem ein Grundstück vollständig erfassen, das im alten Bebauungsplan nur teilweise berücksichtigt wurde. E 58 soll somit sowohl die Dimensionen des Projekts ermöglichen als auch den räumlichen Zuschnitt des Planungsgebiets korrigieren.

Stadtverordnetenversammlung und Bekanntmachung folgen

Für das Vorhaben liegt ein städtebaulicher Vertrag mit der Bezeichnung „Grundzustimmung“ nach Paragraf 11 Baugesetzbuch vor. Die Vorhabenträgerin hat ihn bislang einseitig unterzeichnet. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung will die Stadt gegenzeichnen; erst dann wird der Vertrag rechtswirksam.

Anschließend soll der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 58 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht werden. Eine Frist oder konkrete Form der Bürgerbeteiligung nennt die Mitteilung noch nicht; die angekündigte Bekanntmachung ist daher der nächste bestätigte öffentliche Planungsschritt.

Quelle: Science City of Darmstadt Press Releases

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