Bunte Blumen und Steine im Kaivopuisto Park in Helsinki, Finnland, an einem Sommertag.

EES an Schengen-Grenzen: Was gemischte Reisegruppen planen

Das Entry/Exit System (EES) betrifft deutsche Staatsangehörige nicht persönlich. Reisen sie jedoch mit britischen oder anderen betroffenen Nicht-EU-Angehörigen, kann die Grenzkontrolle für die Gruppe unterschiedlich ablaufen. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Reisedokument und das konkrete Reiseziel.

Wer beim EES registriert wird

Das EES erfasst bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt eine Außengrenze des Schengen-Raums überschreiten. Dazu können britische Staatsangehörige sowie andere visumbefreite oder visumpflichtige Reisende gehören.

Das gilt nicht automatisch für jede Person mit einem Pass aus einem Nicht-EU-Staat. Ein gültiger Aufenthaltstitel, ein Langzeitvisum oder ein besonderer Status kann dazu führen, dass andere Einreisevorschriften greifen. Vor der Abfahrt sollte deshalb nicht allein die Nationalität geprüft werden.

Deutsche und andere EU-Staatsangehörige werden nicht erfasst

Deutsche sowie andere EU-Staatsangehörige sind keine EES-Reisenden. In einer Familie oder Reisegruppe kann deshalb nur ein Teil der Mitreisenden registrierungspflichtig sein.

Beispiel: Eine deutsche Staatsangehörige reist mit ihrem britischen Partner nach Frankreich. Sie selbst wird nicht im EES registriert. Beim Partner hängt das Verfahren unter anderem davon ab, ob er als Kurzzeitbesucher einreist oder einen anerkannten Aufenthaltsstatus nachweist.

Was bei der Grenzkontrolle passieren kann

Das System kann Daten aus dem Reisedokument sowie Ein- und Ausreisen digital speichern. Je nach Fall werden außerdem ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst. Auch eine verweigerte Einreise kann dokumentiert werden.

Bei der ersten registrierten Einreise ist daher mit zusätzlichen Prüfschritten zu rechnen. Bei späteren Grenzübertritten können vorhandene Datensätze zum Identitätsabgleich herangezogen werden. Wie lange die Kontrolle dauert, hängt unter anderem vom Grenzübergang, Verkehrsaufkommen und individuellen Prüfbedarf ab; eine feste Wartezeit lässt sich nicht seriös nennen.

EES an Schengen-Grenzen: Was gemischte Reisegruppen planen

Die 90-Tage-Regel bleibt maßgeblich

Das EES ersetzt nicht die Aufenthaltsregeln. Für viele Kurzzeitbesucher gilt weiterhin: höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum. Das System soll Ein- und Ausreisen genauer dokumentieren und die Berechnung zulässiger Aufenthaltstage unterstützen.

Reisende sollten frühere Aufenthalte trotzdem selbst im Blick behalten. Die Regel bezieht sich auf den gesamten Schengen-Raum, nicht auf 90 Tage je Mitgliedstaat.

Dokumente und Zeitreserve vor der Reise prüfen

Für Flug-, Fähr- und Autoreisen sind folgende Vorbereitungen sinnvoll:

  • Reisepässe aller Mitreisenden auf Gültigkeit und korrekte Personendaten prüfen.
  • Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten oder Langzeitvisa griffbereit mitführen.
  • Frühere Schengen-Aufenthalte betroffener Nicht-EU-Angehöriger zusammenrechnen.
  • Vorgaben der Fluggesellschaft, Fährlinie und des Ziellandes kontrollieren.
  • Bei der ersten möglichen EES-Registrierung eine angemessene Zeitreserve einplanen.

Bei einer Autofahrt zählt der Ort, an dem die Schengen-Außengrenze tatsächlich überschritten wird. Reisen innerhalb des Schengen-Raums lösen grundsätzlich keine reguläre EES-Erfassung an einer Außengrenze aus.

EES und ETIAS erfüllen verschiedene Aufgaben

EES ist das digitale Ein- und Ausreiseregister an den Schengen-Außengrenzen. ETIAS ist dagegen eine gesonderte Reisegenehmigung für bestimmte visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige. Eine ETIAS-Genehmigung ersetzt weder den Reisepass noch die EES-Grenzkontrolle.

Vor der Buchung und erneut kurz vor der Abreise sollten betroffene Mitreisende ihre Voraussetzungen auf dem offiziellen EU-Reiseportal und bei den Behörden des Ziellandes prüfen.

Quelle: Europäische Union

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