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Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung ergab

Am 24. September 2017 wählten die Deutschen einen Bundestag, in dem zunächst keine der naheliegenden Koalitionen zustande kam. Die Union blieb stärkste Kraft, doch für eine Regierung brauchte sie Partner. Nach gescheiterten Gesprächen über ein Bündnis mit FDP und Grünen dauerte es bis März 2018, ehe Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin gewählt wurde. Der Wahltag zeigt, warum in Deutschland erst das Parlament und anschließend politische Verhandlungen über die Regierungsbildung entscheiden.

709 Sitze machten 355 Stimmen zur entscheidenden Marke

Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin entfielen die 709 Sitze des neu gewählten Bundestages auf folgende Parteien:

  • CDU: 200 Sitze; CSU: 46 Sitze. Gemeinsam verfügte die Union über 246 Sitze.
  • SPD: 153 Sitze.
  • AfD: 94 Sitze.
  • FDP: 80 Sitze.
  • Die Linke: 69 Sitze.
  • Bündnis 90/Die Grünen: 67 Sitze.

Für eine absolute Mehrheit waren 355 Sitze nötig. Die Union konnte diese Schwelle allein ebenso wenig erreichen wie die SPD. Auch ein Bündnis von SPD, Linken und Grünen wäre mit zusammen 289 Sitzen darunter geblieben. Die Sitzverteilung eröffnete rechnerische Möglichkeiten; ob Parteien tatsächlich gemeinsam regieren wollten, war damit noch nicht beantwortet.

CDU und CSU sind eigenständige Parteien, bilden im Bundestag aber eine gemeinsame Fraktion. Deshalb ist bei Koalitionsrechnungen häufig von der „Union“ die Rede. Ihre 246 Sitze ergeben sich aus den Mandaten beider Parteien.

Warum aus Stimmen und Sitzen keine Regierung folgt

Bei einer Bundestagswahl bestimmen die Wählerinnen und Wähler die Zusammensetzung des Parlaments. Sie wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nicht unmittelbar. Dafür ist der Bundestag zuständig. Im ersten Wahlgang benötigt eine vorgeschlagene Person die Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder – bei der damaligen Größe des Parlaments also mindestens 355.

Eine Koalition hilft Parteien, diese Mehrheit zu organisieren und über die Kanzlerwahl hinaus gemeinsam Politik zu betreiben. Dafür müssen sie sich etwa über Haushaltsfragen, Gesetze und die Besetzung von Ministerien verständigen. Die bloße Addition ihrer Sitze sagt noch nichts darüber aus, ob solche Vereinbarungen gelingen.

2017 lagen zwei später besonders wichtige Optionen über der Mehrheitsschwelle: Union und SPD kamen zusammen auf 399 Sitze. Union, FDP und Grüne verfügten zusammen über 393 Sitze. Beide Bündnisse waren rechnerisch möglich. Welche Parteien miteinander verhandeln und welche Kompromisse sie tragen würden, war eine politische Entscheidung nach der Wahl.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung ergab

Die Jamaika-Gespräche scheiterten im November

Zunächst sondierten Union, FDP und Grüne ein gemeinsames Bündnis. Wegen der Parteifarben Schwarz, Gelb und Grün wurde es „Jamaika“ genannt. Sondierungen sind Vorgespräche: Die Beteiligten prüfen, ob eine ausreichende Grundlage für förmliche Koalitionsverhandlungen besteht. Ein Kabinett oder eine verbindliche gemeinsame Politik entsteht dadurch noch nicht.

Am 19. November 2017 erklärte die FDP die Sondierungen für beendet. Damit fiel eine Option weg, die mit 393 Sitzen eine klare parlamentarische Mehrheit gehabt hätte. Das Scheitern lag also nicht an der Arithmetik. Es zeigte, dass Parteien trotz einer möglichen Mehrheit an unterschiedlichen politischen Positionen und fehlendem Vertrauen in eine Zusammenarbeit scheitern können.

Nach dem Abbruch stand die Frage wieder offen, wie sich eine tragfähige Regierung bilden ließe. Auch eine Minderheitsregierung oder eine Neuwahl wurden öffentlich diskutiert. Aus dem Wahlergebnis allein folgte jedoch keine Neuwahl: Zunächst mussten die verfassungsrechtlichen Wege zur Wahl einer Kanzlerin oder eines Kanzlers und die Bereitschaft der Parteien zur Zusammenarbeit geklärt werden.

Der Weg zur erneuten Koalition von Union und SPD

Die SPD hatte nach der Wahl zunächst erklärt, in die Opposition gehen zu wollen. Nach dem Ende der Jamaika-Sondierungen führte sie dennoch Gespräche mit der Union. Es folgten Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag und eine Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern. Diese stimmten Anfang März 2018 für den Vertrag.

Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen Wahl und Kanzlerwahl lagen damit fast sechs Monate. Union und SPD verfügten mit 399 Sitzen über eine rechnerische Mehrheit; erst die Einigung der Parteien machte daraus die Grundlage einer gemeinsamen Regierung.

Die Bundestagswahl 2017 bleibt ein anschauliches Beispiel für das parlamentarische System: Das amtliche Ergebnis legt fest, wie viele Sitze jede Partei erhält und welche Mehrheiten möglich sind. Es legt weder einen Koalitionsvertrag noch eine Regierung fest. Wer einen Wahlausgang einordnen will, sollte deshalb zwei Fragen getrennt betrachten: Welche Bündnisse können die Mehrheit erreichen – und welche Parteien sind bereit, sie gemeinsam zu nutzen?

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

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