Von der Redaktion Idee Butik
Stand: 2026
Wer in Darmstadt einen beschädigten ASP-Schutzzaun oder ein defektes Tor entdeckt, kann dies über die Behördennummer 115 melden. Tote Wildschweine oder Teile davon sollen mit möglichst genauer Angabe des Fundorts per E-Mail an asp@darmstadt.de oder telefonisch unter 06151 / 13-4370 gemeldet werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt warnt zugleich davor, Tore in den ASP-Schutzzäunen nach dem Durchqueren offen zu lassen. Wiederholt seien Durchgänge nicht vollständig geschlossen, offengehalten oder sogar mutwillig beschädigt worden. Das könnte die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest erschweren und die für 2026 angestrebte Lockerung der Maßnahmen hinauszögern.
Nach jedem Durchqueren muss das Tor vollständig schließen
Die ASP-Schutzzäune und -tore sollen verhindern, dass infizierte Wildschweine in Gebiete gelangen, die bereits als ASP-frei gelten. Ein offener oder beschädigter Durchgang unterbricht diese Schutzwirkung. Damit kann eine Anlage, die mit erheblichem Personal- und Finanzaufwand errichtet wurde, ihren Zweck verlieren.
Für Spaziergänger, Radfahrer und andere Nutzer der Durchgänge ergibt sich daraus eine konkrete Aufgabe: Nach dem Passieren muss kontrolliert werden, ob das Tor tatsächlich vollständig geschlossen ist. Es reicht nicht, den Durchgang lediglich zurückzuschieben, wenn er anschließend offensteht oder nicht richtig einrastet. Ein erkennbarer Defekt sollte über die vorgesehene Telefonnummer gemeldet werden.
Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey verweist dabei auf die Verantwortung aller Menschen, die solche Tore nutzen. Nach Darstellung der Stadt können offengehaltene oder beschädigte Tore den Verlauf der Tierseuche weiter hinauszögern. Die Warnung betrifft damit nicht nur den Schutz einzelner Zaunabschnitte, sondern die Funktionsfähigkeit der gesamten Eindämmungsmaßnahme.

Einschränkungen betreffen weiterhin Bewohner und Freizeitnutzer
Die Bekämpfung der Tierseuche beansprucht nach Angaben der Stadt Behörden, Jägerschaft sowie Land- und Forstwirtschaft. Auch Helferinnen und Helfer, Spaziergänger und Radfahrer sind betroffen. Menschen, die sich in den abgegrenzten Gebieten bewegen, müssen weiterhin Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit in Kauf nehmen.
Wie lange diese Maßnahmen erforderlich bleiben, hängt auch davon ab, ob die bestehenden Schutzvorkehrungen zuverlässig funktionieren. Ein nicht geschlossenes Tor kann deshalb Folgen über den unmittelbaren Ort hinaus haben: Gelangen infizierte Wildschweine in bereits ASP-freie Bereiche, könnte dies die Eindämmung erschweren und die Belastungen für Bewohner sowie Freizeitnutzer verlängern.
Schäden und Wildschweinfunde richtig melden
In Darmstadt gelten zwei getrennte Meldewege:
- Defekte ASP-Schutzzäune oder Tore: Behördennummer 115
- Tote Wildschweine oder Teile davon: asp@darmstadt.de oder 06151 / 13-4370
- Bei Wildschweinfunden: den Fundort möglichst genau angeben
Die Ortsangabe ist wichtig, damit die zuständigen Stellen den gemeldeten Fund eindeutig zuordnen und darauf reagieren können. Schäden an Zäunen oder Toren sollten ebenfalls zeitnah weitergegeben werden, statt darauf zu vertrauen, dass sie bereits bekannt sind.
EU-Antrag auf Lockerungen ist für Herbst 2026 vorgesehen
Nach Darstellung Wandreys zeigt der gemeinsame Einsatz gegen die Afrikanische Schweinepest Wirkung. Die Lockerung der Maßnahmen soll im Herbst 2026 bei der Europäischen Union beantragt werden. Bis dahin dürften die Anstrengungen laut Stadt nicht nachlassen. Der Antrag ist der nächste angekündigte Schritt; eine Lockerung selbst wird damit noch nicht zugesichert.
Darmstadt hat nach eigenen Angaben als erste Stadt in Südhessen die höchstmöglichen Prämien zur Unterstützung der Jägerschaft bei der Entnahme von Wildschweinen ausgezahlt. Dadurch sei die Zahl der entnommenen Tiere gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen Jahre deutlich erhöht worden. Grundlage der Angaben ist eine Pressemitteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Bis zum vorgesehenen EU-Antrag im Herbst bleibt entscheidend, dass Tore geschlossen und Defekte sowie tote Wildschweine über die genannten Wege gemeldet werden.
Quelle: Science City of Darmstadt Press Releases
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Quellenprüfung Quellennachweis
Der Beitrag stützt sich auf die Mitteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und trennt aktuelle Meldewege vom geplanten weiteren Verfahren.
- Meldewege für beschädigte Zäune und tote Wildschweine abgeglichen
- Aussagen zur Funktion der ASP-Schutztore geprüft
- Zeitpunkt des geplanten EU-Antrags als Herbst 2026 ausgewiesen
- Aussagen von Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey zugeordnet
- Quelle
- Wissenschaftsstadt Darmstadt – Pressemitteilung
- Umfang
- Darmstadt
- Aktualisiert
- 2026-08-26 19:55
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